KGI Fides
Den Weg zurückfinden ...
Beratung und Information rund um den christlichen
Glauben, zur Erwachsenentaufe und -firmung sowie
zum Wiedereintritt in die Katholische Kirche

Erwachsenenfirmung

Die Firmung bildet den Abschluss der Eingliederung in die Kirche. Wer getauft und gefirmt ist, ist Christ mit allen Rechten und Pflichten. Für das Christsein ist die freie Zustimmung zum Glauben, die sich im Sprechen des Glaubensbekenntnisses ausdrückt, notwendig.

In der Tradition der katholischen Kirche wurde schon früh die Praxis der Kindertaufe eingeführt. Weil aber der Glaube der freien Zustimmung bedarf, wurde schon früh das Firmsakrament von der Taufe gelöst und als eigenständiges Sakrament in einem Alter empfangen, in dem die freie Glaubenszustimmung möglich war. Der ursprüngliche Zusammenhang ist aber noch in der Erwachsenentaufe sichtbar, bei der Taufe und Firmung in einem Gottesdienst gespendet werden.

Über Jahrhunderte hinweg war es üblich und selbstverständlich, Kinder und Jugendliche zu firmen. Heute wächst das Bewusstsein für die bewusste und freie Glaubensentscheidung. Zunehmend finden Menschen erst im Lauf ihres Lebens zu der Entscheidung, als Christ mit allen Rechten und Pflichten zu leben, und wünschen den Empfang des Firmsakramentes.

Die Firmung ist ein Sakrament der Bestärkung. Der Mensch empfängt die Zusage, dass er sein Christsein nicht allein zu leben braucht, sondern in der Kraft des Heiligen Geistes den Beistand erhält, sein Leben als Glaubender zu gestalten.

Zur Firmanmeldung sind folgende Unterlagen und Informationen erforderlich:

  • aktueller Taufschein des Taufpfarramtes (liegt das Taufpfarramt außerhalb des Erzbistums Köln: Bitte Adresse des Taufpfarramtes mitteilen!)
  • sofern verheiratet: Stammbuch
  • sofern aus der katholischen Kirche ausgetreten: Austritterklärung und Bereitschaft zum Wiedereintritt in die Kirche

In der Regel erfolgt der Empfang des Firmsakramentes im Rahmen eines Gottesdienstes, in dem der Erzbischof von Köln oder einer der Kölner Weihbischöfe das Firmsakrament spendet. In der Regel findet dieser Gottesdienst am Samstag vor Pfingstenund gegebenenfalls am Freitag nach dem Christkönigssonntag (Ende November) statt.

Firmkurs I (für den Pfingsttermin) »
Firmkurs II (für den Herbsttermin) »